AGB

GESCHÄFTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN DER INCATEC SOLUTION GMBH

Präambel

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Online-Nutzung der von der InCaTec Solution GmbH bereitgestellten Datenverarbeitungsprogramme und der Datenspeicherungs- und Rechenkapazitäten der InCaTec Solution GmbH zum Zwecke des Liegenschafts- und Gebäudemanagements.

1.2 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Dienstenutzer während der Laufzeit des Vertrages das Recht die von der InCaTec Solution GmbH online bereitgestellten Programmfunktionen und Dienste nach Maßgabe der Vertragsvereinbarung zu nutzen und mittels dieser Software Daten auf den Computersystemen der InCaTec Solution GmbH zu speichern und mittels des Programms mit diesen Daten Datenverarbeitungsvorgänge vorzunehmen und Datenverarbeitungsergebnisse zu erzeugen.

1.3 Der Dienstenutzer erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht die Vertragssoftware online in dem vertraglich vereinbarten Umfang und auf der vertraglich vereinbaren Anzahl von Arbeitsplatzrechnern zu nutzten. Eine Übertragung von andern oder sonstigen Rechten zum Besitz oder zur Nutzung der Vertragssoftware oder der Dienste ist damit nicht verbunden.

1.3.1 Jegliche dauerhafte Speicherung, Vervielfältigung, Änderung und/oder Disassemblieren der Software oder Teilen derselben ist untersagt. Temporäre Speicherungen und Vervielfältigungen, die systembedingt für die reguläre, bestimmungsgemäße Online-Nutzung zur Laufzeit des Programms erforderlich sind, bleiben unberührt.

1.3.2 Erhält der Dienstenutzer beim Ende des Vertrages oder auf Anforderung einen Datenträger mit einer Datensicherung, ist er lediglich dazu berechtigt die darauf enthaltenen Bewegungs- bzw. Anwendungsdaten soweit erforderlich in andere Systeme zu übertragen. Soweit sich darauf technisch bedingt Binär- bzw. Programmdaten, Konfigurationsdaten o.ä. befinden, ist deren Speicherung, Vervielfältigung, Nutzung, Ausführen oder jeglicher sonstige Umgang mit diesen Daten unzulässig.

1.4 Die Nutzung der Dienste zu anderen Zwecken als zum computergestützten Liegenschafts- und Gebäudemanagements ist untersagt. Insbesondere ist die Nutzung der Dienste zur Speicherung rechtswidriger, illegaler oder sonstiger sachfremder Daten unzulässig.

1.5 Das Recht zur Nutzung der Dienste kann mit schriftlicher Zustimmung des Diensteanbieters vom Dienstenutzer an einen Dritten zur Ausübung übertragen werden. Die Zustimmung regelt Art, Dauer und Umfang der Übertragung zur Ausübung. Verantwortlicher Vertragspartner bleibt jedoch der ursprüngliche Dienstenutzer. Der Dienstenutzer steht insbesondere für die Erfüllung der sich aus diesem Vertag ergebenden Obliegenheiten ein bzw. veranlasst deren Erfüllung durch den Dritten.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der InCaTec Solution GmbH sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Dienstenutzer verbindlich sein Vertragsangebot. Die InCaTec Solution GmbH wird den Zugang der Bestellung des Dienstenutzers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.3 Die InCaTec Solution GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen oder die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

2.4 Angaben oder Voraussagen des Diensteanbieters zum Umfang und Aufwand ggf. erforderlicher Anpassungsarbeiten und zur Aufnahme des Echtbetriebes sind unverbindliche Richtwerte und Schätzungen anhand eines gewöhnlich zu erwartenden Verlaufs der Umsetzung. Sie stellen keine verbindlichen Kostenzusagen und/oder verbindliche, fixe Terminzusagen dar.

 

3. Vertragsdauer, Kündigung, Vergütung

3.1 Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Vertragsperiode, es sei denn, der Dienstenutzer kündigt den Vertrag schriftlich mindestens einen Monat vor Ende der laufenden Vertragsperiode. Dem Diensteanbieter steht ebenfalls ein solches Kündigungsrecht einen Monat vor Ende der laufenden Vertragsperiode zu.

3.2 Nach Beendigung des Vertrages verfügt der Dienstenutzer über keinen Zugang mehr zum Dienst. Der Dienstenutzer hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages eine Backup DVD mit seinen Daten zu bestellen. Der gesamte Datenbestand des Dienstenutzers wird 30 Tage nach Ende des Vertrags unwiederbringlich aus den Speichern der InCaTec Solution GmbH gelöscht.

3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Hat der Dienstenutzer diese zu verantworten, trägt er prorata die Vergütung für die Dienste, die ab dem Vertragsende noch gewährt werden müssen.

3.4 Der Dienstenutzer zahlt für die Dienste eine Vergütung auf der Grundlage der jeweils gültigen Preistabelle der InCaTec Solution GmbH

3.4.1 Die InCaTec Solution GmbH ist berechtigt die Vergütung für den Beginn einer neuen Vertragsperiode durch Erklärung gegenüber dem Dienstenutzer anzupassen. Sie wird die Anpassung so rechtzeitig ankündigen, dass der Dienstnutzer sein Kündigungsrecht vor Beginn der neuen Vertragsperiode rechtzeitig ausüben kann.

3.4.2 Die InCaTec Solution GmbH ist daneben berechtigt die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung auf eine der Billigkeit entsprechende Höhe anzupassen, wenn der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, um mehr als 15% gegenüber dem Indexwert zu Beginn des Vertrages oder der letzten vorangegangenen Anpassung der Vergütung gestiegen ist.

 

4. Zusammenarbeit der Vertragspartner, Mitwirkungsleistungen des Kunden, Fremddatenimport

4.1 Ansprechpartner
Der Dienstenutzer benennt der InCaTec Solution GmbH einen Ansprechpartner in seinem Betrieb. Auf Seiten des Dienstenutzers ist dies
Herr/Frau:
Herr/Frau (Stellvertreter):
Die Erklärungen und Festlegungen dieses Ansprechpartners sind für Durchführung des Vertrages verbindlich.

4.2 Mitwirkung
Der Dienstenutzer ist zur Mitwirkung in jedem erforderlichen Umfang verpflichtet, insbesondere erforderlichenfalls zu den nachgenannten Mitwirkungsleistungen:

      • Bereitstellung von allen notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen und ggf. Testfällen und Testdaten
      • Bereitstellung von Personal und Arbeitszeit/-kraft

4.3 Abruf der Mitwirkung
Die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der Mitwirkungsleistungen ist Sache des Dienstenutzers. Kommt der Dienstenutzer mit seinen Obliegenheiten in Verzug, wird sich ein in Aussicht genommener Zeitpunkt für den Beginn des Echtbetriebes verzögern. Solange solche Mitwirkungen des Dienstenutzers ausstehen, kommt der Diensteanbieter mit seinen Leistungen nicht in Verzug.

4.4 Datenkonversion/Datenübernahme
Soll als Nebenleistung die Übernahme/Konvertierung von Altdaten des Kunden aus Fremdsystemen in das neue System stattfinden, stellt der Dienstenutzer mit oder kurz nach Vertragsschluss dem Diensteanbieter zur Verfügung:

      • eine detaillierte dokumentierte Beschreibung des ursprünglich vorhandenen Daten-Formats
      • eine ausreichend repräsentative Anzahl von Echtdaten bzw. so weit möglich den gesamten Datenbestand

4.4.1 Vor Übergabe der Daten zur Übernahme/Konvertierung hat der Kunde diese in eigener Verantwortung durch Prüfroutinen zu verifizieren und zu bereinigen. Ggf. hat der Kunde auf eigene Verantwortung manuell durch sorgfältige möglichst umfassende Durchsicht des alten Datenbestandes dafür zu sorgen, dass die Daten nicht inkonsistent, fehlerhaft, untauglich o.ä. sind. Die Daten sind für die Übernahme sodann in dem vom Dienstanbieter vorgegebenen Formaten, Feldbelegungen usw. zur Verfügung zu stellen.

4.4.2 Bei der Übernahme/Konvertierung von Alt-Daten, ist eine Rückweisungs- bzw. Fehlerquote von bis zu 20% der Datensätze/Datenmenge nicht ausgeschlossen, selbst wenn die Altdaten den technischen Vorgaben des Dienstanbieters nach oben stehender Maßgabe entsprechen. Der neue Datenbestand, der innerhalb dieser Quote liegt entspricht der üblichen Beschaffenheit und weist keinen Mangel auf. Datenfehler und korrupte Daten, die bereits im Altbestand vorhanden waren, bleiben dabei unberücksichtigt.

4.4.3 Für jede durch den Kunden an der Software vorgenommene Änderungen, die uneingeschränkte Administratoren-Rechte erfordern, haftet der Kunde selbst und trägt sämtliche dadurch entstehenden Kosten.

5. Datensicherung, Haftung für Datenverlust

5.1 Die InCaTec Solution GmbH führt nach Maßgabe Ihrer Produkt- und Leistungsbeschreibung eigene Datensicherungen der in Ihrem Rechenzentrum gespeicherten Daten durch. Darüber hinaus hat der Dienstenutzer umfangreiche Möglichkeiten zur Herstellung eigener lokaler Sicherungen dieser Daten. Der Dienstenutzer ist verpflichtet in ausreichenden, regelmäßigen Abständen eigene lokale Datensicherungen seiner beim Diensteanbieter gespeicherten Daten zu fertigen und diese verlustsicher zu verwahren. Die zeitlichen Abstände sind so zu bemessen, dass stets ein aktueller Datenbestand gesichert ist.

5.2 Der Dienstenutzer ist verpflichtet, die den allgemeinen Anforderungen an die Betriebsicherheit von EDV-Anlagen genügenden, dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherungen seiner EDV-Anlage sachgerecht vorzunehmen. Insbesondere vor eigenen oder vom Diensteanbieter vorzunehmenden Arbeiten zur Einrichtung, Konfiguration und Wartung der Vertragssoftware oder sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Einstellungen/Arbeiten an den Arbeitsplatzcomputern des Dienstenutzers hat dieser eine taugliche Datensicherung dieser Computer und aller in seinem LAN damit verbundenen Computern – insbesondere Servern u.a. – und sonstigen relevanten Geräten – Router o.ä. – vorzunehmen.

5.2 Vorbehaltlich der Haftungsregeln in Ziff. 10 dieser Bestimmungen beschränkt sich die Haftung der InCaTec Solution GmbH bei einem Datenverlust auf die Aufwendungen und Kosten, die die Einspielung und Wiederherstellung der letzten durch den Dienstenutzer nach Ziff. 5.1 und 5.2 erstellten Datensicherung erfordert.

 

6. Verfügbarkeit der Dienste, höhere Gewalt

6.1 Die Betriebszeiten des Rechenzentrums bzw. des Backup-Rechenzentrums der InCaTec Solution GmbH beträgt 24 Stunden an 7 Wochentagen. Bei Wartungsarbeiten oder ähnlichen systembedingten Eingriffen ist der Service vorübergehend nicht erreichbar. Diese werden nach Möglichkeit nachts und an den Wochenenden durchgeführt und werden dem Kunden angekündigt. Die Nichtverfügbarkeit der Dienste ist unbeachtlich, solange diese, exklusive der o.g. Wartungsarbeiten, nicht weniger als durchschnittlich 99% im Jahr erreicht.

6.2 Die Zugriffsverfügbarkeit/Erreichbarkeit der Dienste im Internet ergibt sich wie folgt:

      • Für Nichterreichbarkeit des Dienstes, die auf Störung des Providers und/oder Netzzugang des Dienstenutzers oder auf allgemeinen Störungen des Internets z.B. im Bereich internationaler, nationaler und regionaler Verbindungsstrukturen, wie Netzstrukturen, Netzknoten, Backbones, Einwahlpunkte und/oder Verwaltungsstrukturen, wie Root-Server, DNS-Server usw. beruhen, ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich.
      • Die Nichterreichbarkeit des Dienstes, die auf einer Störung der Anbindung des Rechenzentrum des Diensteanbieters an das Internet beruht, ist unbeachtlich soweit eine Jahreserreichbarkeit von 99% der Dienste nicht unterschritten wird.

6.3 In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Sabotage und nicht vorhersehbar und nicht abwendbarer, schwerwiegender Betriebsstörungen beim Diensteanbieter, werden beide Parteien von Ihrer Leistungspflicht frei. Kann diese Störung binnen 2 Wochen nicht beseitigt werden, kann jede Partei sich vom Vertrag lösen.

 

7. Gewährleistung

7.1 Die InCaTec Solution GmbH leistet Gewähr dafür, dass die zur Online-Nutzung überlassene Software keine Fehler aufweist, die den Gebrauch zum vertraglich vorgesehenen Zweck ausschließen oder erheblich beeinträchtigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach technischem Ermessen Software grundsätzlich nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Das grundsätzliche Vorhandensein von Fehlern in der Software stellt daher keine mangelbegründende Abweichung der Vertragssoftware von der mittleren Art und Güte solcher Produkte dar. Funktionsfehler der Software, die darauf beruhen, dass die Hard- und Softwareumgebung des Dienstenutzers nicht den Vorgaben des Diensteanbieters entspricht oder fehlerhaft ist, sind unbeachtlich.

7.2 Zeigt sich ein Fehler im Sinne der Ziff. 7.1 Satz 1, hat der Dienstenutzer den Diensteanbieter unter konkreter Bezeichnung und Beschreibung des Mangels zur Beseitigung aufzufordern und ihm dazu eine angemessene Frist zu setzen. Diese Frist darf in der Regel 1 Woche nicht unterschreiten. Der Diensteanbieter beseitigt den Mangel durch Wiederherstellung bzw. Korrektur der fehlerhaften Softwarefunktion. Die Beseitigung kann auch durch die Einrichtung eines „Workaround“ erfolgen, solange dadurch der Gebrauch der Software nicht in völlig unzumutbarer Weise erschwert wird.

7.3 Kann die InCaTec Solution GmbH den Fehler nicht oder nicht mit wirtschaftlich für sie vertretbarem Aufwand innerhalb der gesetzten angemessenen Frist beseitigen, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

7.4 Die InCaTec Solution GmbH ist, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, dazu berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.

 

8. Richtigkeit der Daten und der Prozess- und Rechenergebnisse

8.1 Der Diensteanbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Verwendbarkeit der vom Dienstenutzer eingegebenen Daten. Der Dienstenutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach der Programm-Benutzungsanweisung des Diensteanbieters die richtigen und verwendbaren Daten in der vorgeschriebenen Form in die vorgesehenen Eingabefelder eingegeben bzw. in den Datenbestand und die Software übertragen werden. Vorbehaltlich der Ziff. 10 haftet die InCaTec Solution GmbH nicht für unbrauchbare oder fehlerhafte Speicher- und Verarbeitungsergebnisse, die auf falschen oder ungeeigneten Dateneingaben seitens des Dienstenutzers zurückzuführen sind.

8.2 Der Dienstenutzer hat die Prozess- und Rechenergebnisse auf ihre Plausibilität hin zu prüfen, insbesondere bevor er auf Grundlage dieser Ergebnisse Verfügungen oder Maßnahmen trifft oder unterlässt, die wirtschaftlich relevant sind oder zu Schäden an Sachen und/oder Leib und Leben führen können. Der Dienstenutzer hat dabei zu prüfen, ob die Ergebnisse nach allgemeiner Erfahrung für das Objekt bzw. den jeweiligen Vorgang bzw. Ablauf sich im Rahmen nachvollziehbarer, üblicher und zu erwartender Ergebnisse halten. Nach diesen Maßstäben unplausibel Ergebnisse hat der Dienstenutzer dem Diensteanbieter zu melden und gemeinsam mit ihm zu klären. Vorbehaltlich der Ziff. 10 haftet die InCaTec Solution GmbH nicht für Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Dienstenutzer Verfügungen oder Maßnahmen auf der Grundlage unplausibler Daten und Prozess- und Rechenergebnisse trifft oder unterlässt.

8.3 Daten, die durch Systemintegration, Datenübergaben und Exportfunktionen an andere Anwendungen übertragen werden können, werden so übertragen wie sie im System des Diensteanbieters gespeichert sind. Der Diensteanbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die exportierten Daten in anderen Softwareanwendungen funktionsfähig einsetzten lassen. Dies gilt insbesondere für die Funktionsfähigkeit/Einsetzbarkeit der Daten, die der Dienstenutzer am Ende des Vertrages gem. Ziff. 3.2 erhält.

 

9. Verfügungsberechtigung, Datensicherheit und Datenschutz

9.1 Der Dienstenutzer ist vollständig Verfügungsberechtigter an den von ihm im Rechenzentrum der InCaTec Solution GmbH gespeicherten Bewegungs- und Anwendungsdaten. Er kann diese jederzeit exportieren und die exportierten Daten anderweit nutzen. Nach Ende des Vertrages erhält er seine Daten gem. Ziff. 3.3. ausgehändigt.

9.2 Die InCaTec Solution GmbH sichert die in ihrem Rechenzentrum gespeicherten Daten gegen fremden Zugriff auf dem Stand der Technik entsprechend der Leistungsbeschreibung.

9.3 Vorbehaltlich der Ziff. 10 haftet die InCaTec Solution GmbH nicht für unberechtigte Zugriffe, unerlaubte Kenntnisnahme und Abhandenkommen von Daten, die durch einen kriminellen, rechtswidrigen Angriff und/oder ein sonstiges treuwidriges Verhalten erfolgen. Gleichwohl trifft die InCaTec Solution GmbH technische und organisatorische Vorkehrungen, die ein solches Verhalten erschweren.

9.4 Der Dienstenutzer hat seinerseits Vorkehrungen zu treffen, die einen unberechtigten Zugriff erschweren. Insbesondere hat er seinen Systemzugang mit Passworten zu sichern, die nach dem Stand der Technik als sicher gelten und diese sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Ebenfalls hat er die Systeme, mit denen er Zugriff nimmt regelmäßig auf Spionage- bzw. Monitorprogramme, Key-Logger Viren, Root-Kits usw. zu prüfen. Die InCaTec Solution GmbH haftet vorbehaltlich der Ziff. 10 nicht für unberechtigte Zugriffe, unerlaubte Kenntnisnahme und Abhandenkommen von Daten, die durch eine Verletzung dieser Obliegenheit entstehen.

9.5 Die InCaTec Solution GmbH erbringt allein technische Dienstleistungen der Datenspeicherung und –verarbeitung. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Dienstenutzers. Der Dienstenutzer stellt die InCaTec Solution GmbH von allen Ansprüchen frei, falls diese datenschutzrechtlich von Dritten in Anspruch genommen wird.

 

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Anwendungsbereich der Regelung
Die InCaTec Solution GmbH haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen:

10.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung der InCaTec Solution GmbH für Schäden, die von der InCaTec Solution GmbH oder einer seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

10.3 Personenschäden
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der InCaTec Solution GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der InCaTec Solution GmbH der Höhe nach unbegrenzt.

10.4 Organisationsverschulden und Garantie
Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden der InCaTec Solution GmbH zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von der InCaTec Solution GmbH garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

10.5 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die InCaTec Solution GmbH, wenn keiner der in den Ziffern 10.2 – 10.4 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

10.6 Haftungsausschluss
Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

10.7 Produkthaftungsgesetz
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.8 Mitverschulden
Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden der InCaTec Solution GmbH als auch auf ein Verschulden des Dienstenutzers zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

 

11. Sonstiges

11.1 Gegen Forderungen der InCaTec Solution GmbH kann der Dienstenutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

11.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

11.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster, Westfalen.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung

11.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.