Urteil zur digitalen Zeiterfassung – mit Axxerion sind Sie vorbereitet

Laut jüngstem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kommt eine neue Pflicht auf alle Unternehmer hinzu: Die systematische Zeiterfassung Ihrer Angestellten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem  Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. Wir möchten Ihnen zeigen, was Sie nun tun können, um schnellstmöglich ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten.

Die Trends zum Home-Office und bei der Mobilarbeit im Facility-Management sind weitere Herausforderungen bei der Zeiterfassung. Daher ist es  nicht erst seit dem EuGH Urteil vielen Organisationen bewusst, dass die Zeit gekommen ist für eine moderne Erfassung der täglichen und wöchentlichen Stunden. Im Gegenzug dazu ist die klassische Zeiterfassung in Excel-Tabellen oder in Papierform sowohl aufwändiger als auch kostspieliger. Die Erfassung ist intransparent, fehleranfällig und erfordert somit häufig manuelles Nacharbeiten. Eine webbasierte Lösung wie Axxerion dagegen ist mobil, von überall und vor allem zu jeder Zeit benutzerfreundlich und schnell zu bedienen.

Das Team der InCaTec Solution bietet Ihnen mit dem Zeiterfassungsmodul von Axxerion den gesamten Prozess der Einreichung, Genehmigung, Besteuerung und Abrechnung von Arbeitszeiten. Mitarbeiter und Partner können ihre Stundenzettel ganz simpel via Internet einreichen. Eine klare, abgestimmte Berichterstattung über alle Mitarbeiterstunden, Urlaubs- und Krankheitstage ermöglicht eine detaillierte Übersicht über die Kosten und sorgt dafür, dass Sie alle Stunden ohne großen Aufwand berechnen können. Pro Projekt, Vertrag oder Aufgabe können Sie feststellen, wer berechtigt ist, seine Arbeitszeiten einzustellen und mit welcher Höhe diese berechnet werden.

Optional kann für einen geringen Aufpreis auch ein zusätzliches Tracking der Geo-Koordinaten aktiviert werden. Dies ist vor allem interessant, wenn die Arbeitszeiterfassung innerhalb von Workflows mit mobilen Endgeräten erfolgt. So kann beim Starten und Beenden von Aufträgen neben den Zeitstempeln auch der Standort der Aktionen nachgehalten werden.

Damit auch Sie bestens vorbereitet sind und Ihrer neuen Pflicht als Arbeitgeber nachkommen können, vereinbaren Sie gern unter 0800 440 4421 oder axxerion@incatecsolution.de eine persönliche Beratung.